Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zu benutzen.
Antrag mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
Erläuterungen, Zeichnungen, textliche Beschreibungen, Karten oder sonstiges
Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straßen Rechnung getragen wird.
Ansprechpartner
Frau Simone Müller Heinrich-Zille-Straße 9a (035365) 411-32